Zwar verfügt fast jedes Unternehmen über eines oder mehrere solcher Dokumente, doch oft sind das Artefakte-ähnliche, aus einer vergangenen Ära stammende Schriftrollen. Aus Erfahrung können wir berichten, dass es helfen kann, die altdeutsche Schrift noch zu kennen und die Formulierungen sind denn auch nur ein bitzeli schwerfällig und holprig. Viel zu oft schwenkt beim Lesen völlig grundlos der erhobene Mahnfinger vor dem geistigen Auge und rügt «nimm dich in Acht, was immer du tust oder nicht tust, es ist potentiell gefährlich bis verboten».
Im Jahr 2021 wurden diverse Gesetzesänderungen aktiv, die sich auf die Arbeitsverhältnisse und auf die Anstellungsbedingungen auswirken. Wir erläutern dir diese nachfolgend kompakt und detailliert und raten dringend, die Änderungen in deine bestehenden Anstellungsbedingungen einzuarbeiten.
Und genau diese Gelegenheit bringt uns dazu, das Instrument «Personalreglement und Anstellungsbedingungen» aus einem übergeordneten, strategischen Blick zu beleuchten. Denn eigentlich stecken «low-hanging Fruits» dahinter, die die wenigsten Arbeitgeber pflücken.
Mit frischen, modernen und positiv formulierten, einfach verständlichen Anstellungsbedingungen und einem übersichtlichen Design punktest du im Employer Branding unmittelbar und zwar nach Innen und Aussen gerichtet – durch Klarheit und Transparenz unterstützt du die Zufriedenheit deiner bestehenden Mitarbeitenden und gewinnst neue Mitarbeitende leichter.
Im Moment der Anstellung gibst du nämlich eine Kostprobe deiner Firmenkultur ab, und wenn die Dokumente dank der verbesserten Employee Experience auch tatsächlich als Arbeitsmittel genutzt werden, werden sie sogar noch effizienter.
Der Zeitpunkt der neuen Gesetzesänderungen könnte nicht günstiger sein, die Dokumente einem umfassenden Facelift zu unterziehen:
Bereits seit 1. November 2020 ist basierend auf dem Territorialprinzip gesetzlich geregelt, dass bei Auslandreisen die in der Schweiz zurückgelegte Reisezeit immer dann zur Arbeitszeit zählt, wenn sie länger als die normale Reisezeit ausfällt. Konkret stellt in diesem Fall die Differenz zwischen der in der Schweiz zurückgelegten Reisezeit und der normalen Reisezeit Arbeitszeit dar. Die im Ausland zurückgelegte Reisezeit ist ausgeschlossen, sie zählt nicht zur Arbeitszeit. Arbeitnehmende haben aber Lohnanspruch für die im Ausland zurückgelegte Reisezeit. Die gesetzliche Ruhezeit beginnt bei Auslandreisen analog Inlandreisen unmittelbar nach der Rückreise, wenn die Arbeitnehmenden an ihrem Wohnort eintreffen. Neu ist auch gesetzlich geregelt, dass für Auslandreisen die Reisezeit keiner Bewilligung bedarf, wenn sie ganz oder teilweise in die Nacht oder auf einen Sonntag fällt. Unberührt davon sind die gesetzlichen Lohnzuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit weiterhin
Seit 1. Januar 2021 haben Väter Anspruch auf einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub, welcher durch die Erwerbsersatzordnung (EO) analog Mutterschaftsentschädigung finanziert wird. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten ab Geburt des eigenen Kindes bezogen werden. Danach verfällt der Anspruch. Denke daran, aufgrund dessen den EO-Beitragssatz im Lohnsystem anzupassen. Dieser erhöht sich infolge des bezahlten Vaterschaftsurlaubs um 0.5% und beträgt neu pro Arbeitnehmer und Arbeitgeber für AHV, IV und EO je 5.3%.
Gemäss Art. 36 Abs. 3 ArG haben Arbeitnehmende gegen Vorlage eines Arztzeugnisses Anspruch auf Befreiung der Arbeitspflicht, um ihr krankes Kind zu pflegen. Die Freistellung beträgt bis zu drei Arbeitstage und gilt pro Ereignis (Krankheitsfall) und Kind. Seit 1. Januar 2021 wurde diese Regelung ausgedehnt. Neu wird gemäss Art. 36 Abs. 4 ArG gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses auch Urlaub für die Betreuung eines Familienmitglieds, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung gewährt. Der Freistellungsanspruch beträgt ebenfalls bis zu drei Arbeitstage pro Ereignis, ist jedoch auf höchstens zehn Arbeitstage pro Jahr begrenzt.
Seit 1. Juli 2021 können Eltern von schwer kranken oder nach einem Unfall schwer beeinträchtigten Kindern 14 Wochen bezahlten Betreuungsurlaub beziehen. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden. Finanziert wird der Betreuungsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO).
Wir unterstützen dich actively mit unserer Expertise. Wir analysieren deine bestehenden Anstellungsbedingungen, geben strukturelle und inhaltliche Empfehlungen ab, diskutieren diese bis zum finalen Beschluss und erarbeiten den für deine Firma passenden Blueprint.
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